Die EN 17235 ist harmonisiert — und sorgt für Unsicherheit. Wir erklären Ihnen klar und ohne Fachchinesisch, was das für Ihr Gebäude bedeutet.
Ob Neubau, Bestandsgebäude oder laufende Planung: Die Abgrenzung zwischen temporären und permanenten Anschlageinrichtungen entscheidet darüber, welche Norm gilt — und was Sie jetzt tun müssen.
Schnelle Orientierung
Die Harmonisierung der EN 17235 betrifft alle, die mit permanenten Absturzsicherungen an Gebäuden zu tun haben — in Planung, Betrieb oder Beschaffung.
Typische Frage: Welche Norm gilt für mein Projekt?
Typische Frage: Muss ich meine Anlage nachrüsten?
Typische Frage: Was muss ich beim Einkauf beachten?
Die entscheidende Unterscheidung
Diese Frage entscheidet alles: Welche Norm gilt, welche Zertifizierung nötig ist und was Sie in Deutschland zusätzlich beachten müssen.
Weiterhin EN 795 — keine Änderung
Was ist das?
Anschlageinrichtungen, die nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind. Sie werden für eine Arbeit aufgestellt und danach wieder entfernt.
Typische Beispiele
Normative Einordnung
EN 795 — PSA-Norm, keine BauPVO-Pflicht. Keine Änderung durch die Harmonisierung der EN 17235.
Typische Fragen
„Brauche ich für meinen mobilen Dachanker jetzt ein neues Zertifikat?"
→ Nein. EN 795 bleibt gültig.
Jetzt EN 17235 — wichtige Änderungen
Was ist das?
Anschlageinrichtungen, die dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind — verschraubt, gedübelt oder einbetoniert. Sie bleiben am Gebäude.
Typische Beispiele
Normative Einordnung
EN 17235:2024 — harmonisierte Norm der BauPVO. CE-Kennzeichnung und AVCP-System 1+ Pflicht.
Deutschland-Besonderheit: Zusätzlich aBG oder vBG vom DIBt erforderlich.
Typische Fragen
„Meine ETA läuft aus — was mache ich jetzt?"
→ Neuzertifizierung nach EN 17235 nötig.
Ist die Einrichtung dauerhaft am Gebäude befestigt?
Ja → EN 17235
Nein → EN 795
Verschraubt, gedübelt, einbetoniert
Wird sie nach jeder Nutzung wieder entfernt?
Nein → EN 17235
Ja → EN 795
Mobile Anker, Auflastsysteme
Ist sie in Deutschland verbaut?
Ja → aBG/vBG zusätzlich prüfen
Nein → nur EN 17235 beachten
Nationaler Bauartnachweis (DIBt)
Infografik
Die wichtigsten Unterschiede zwischen temporären und permanenten Anschlageinrichtungen — kompakt und verständlich.
Stand: EN 17235:2024 harmonisiert ab 09.02.2026 · Koexistenz bis 09.08.2027
Temporär
Mobil · Nicht dauerhaft befestigt
Permanent
Dauerhaft · Am Bauwerk befestigt
Koexistenzperiode läuft: Bis zum 09.08.2027 dürfen Produkte noch nach alten Normen (ETA) in Verkehr gebracht werden. Danach gilt ausschließlich EN 17235 für permanente Systeme.
Interaktiv erkunden
Ziehen Sie den Regler, um die Unterschiede zwischen temporären und permanenten Systemen direkt nebeneinander zu sehen.
Dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Unterliegen jetzt der EN 17235:2024 als harmonisierter Norm der BauPVO.
Nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Bleiben im Geltungsbereich der EN 795 als PSA-Norm.
Links: Temporäre Anschlageinrichtungen (EN 795) · Rechts: Permanente Systeme (EN 17235)
Warum jetzt handeln?
Die Harmonisierung schafft Klarheit — aber auch neue Pflichten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Haftungslücken und Dokumentationsmängel.
Bis 09.08.2027 gilt eine Übergangsfrist. Danach sind Produkte ohne EN 17235-Zertifizierung für permanente Systeme nicht mehr verkehrsfähig. Wer jetzt plant, vermeidet Nachrüstungskosten.
Bestehende Europäische Technische Bewertungen (ETA) verlieren nach der Koexistenzperiode ihre Grundlage. Eine Neuzertifizierung nach EN 17235 ist dann zwingend erforderlich.
In Deutschland reicht CE-Kennzeichnung allein nicht aus. Für den Einbau am Bauwerk ist zusätzlich eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) des DIBt erforderlich.
Die korrekte Einordnung Ihrer Anlage schützt vor Haftungsrisiken, sichert Versicherungsschutz und gibt Ihnen Planungssicherheit. Eine fachkundige Bewertung zahlt sich aus.

Als spezialisierter Hersteller und Dienstleister für Absturzsicherung begleiten wir Architekten, Planer und Facility Manager durch die Normenwelt. Unser Normen-Check gibt Ihnen eine klare, praxisnahe Einschätzung Ihrer Situation — ohne Rechtsgutachten, ohne Fachchinesisch.