EN 17235:2024 — Harmonisiert seit 09.02.2026

Was gilt jetzt eigentlich?

Die EN 17235 ist harmonisiert — und sorgt für Unsicherheit. Wir erklären Ihnen klar und ohne Fachchinesisch, was das für Ihr Gebäude bedeutet.

Ob Neubau, Bestandsgebäude oder laufende Planung: Die Abgrenzung zwischen temporären und permanenten Anschlageinrichtungen entscheidet darüber, welche Norm gilt — und was Sie jetzt tun müssen.

Schnelle Orientierung

Für wen ist das relevant?

Die Harmonisierung der EN 17235 betrifft alle, die mit permanenten Absturzsicherungen an Gebäuden zu tun haben — in Planung, Betrieb oder Beschaffung.

Architekten & Planer

  • Neue Normpflicht bei Ausschreibung
  • CE-Kennzeichnung nach EN 17235 vorschreiben
  • Anwendbarkeitsnachweis (aBG) einplanen
  • Leistungserklärung (DoP) anfordern

Typische Frage: Welche Norm gilt für mein Projekt?

Facility Manager

  • Bestandsanlagen aufgrund von Bestandsschutz nicht prüfungspflichtig
  • ETA-Zertifikate laufen aus — was nun?
  • Wartungs- und Prüfpflichten klären
  • Dokumentation muss für Wartung verfügbar sein

Typische Frage: Muss ich meine Anlage nachrüsten?

Einkauf & Sicherheitsbeauftragte (SIGEKO)

  • Nur noch EN 17235-zertifizierte Produkte beschaffen
  • Hersteller-DoP und aBG einfordern
  • Unterschied temporär/fest kennen
  • Haftungsrisiken durch korrekte Doku minimieren

Typische Frage: Was muss ich beim Einkauf beachten?

Die entscheidende Unterscheidung

Temporär oder permanent?

Diese Frage entscheidet alles: Welche Norm gilt, welche Zertifizierung nötig ist und was Sie in Deutschland zusätzlich beachten müssen.

Temporäre Anschlageinrichtungen

Weiterhin EN 795 — keine Änderung

Was ist das?

Anschlageinrichtungen, die nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind. Sie werden für eine Arbeit aufgestellt und danach wieder entfernt.

Typische Beispiele

  • Mobile Anker (Typ A)
  • Auflastgehaltene Systeme (Typ E)
  • Transportable Geräte (Typ B)
  • Klemmhalter ohne Befestigung

Normative Einordnung

EN 795 — PSA-Norm, keine BauPVO-Pflicht. Keine Änderung durch die Harmonisierung der EN 17235.

Typische Fragen

„Brauche ich für meinen mobilen Dachanker jetzt ein neues Zertifikat?"

→ Nein. EN 795 bleibt gültig.

Permanente Anschlageinrichtungen

Jetzt EN 17235 — wichtige Änderungen

Was ist das?

Anschlageinrichtungen, die dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind — verschraubt, gedübelt oder einbetoniert. Sie bleiben am Gebäude.

Typische Beispiele

  • Horizontale Seilsysteme (Kit C)
  • Schienensysteme (Kit D)
  • Sicherheitsdachhaken (Kit B)
  • Einzelanschlagpunkte (Kit A)

Normative Einordnung

EN 17235:2024 — harmonisierte Norm der BauPVO. CE-Kennzeichnung und AVCP-System 1+ Pflicht.

Deutschland-Besonderheit: Zusätzlich aBG oder vBG vom DIBt erforderlich.

Typische Fragen

„Meine ETA läuft aus — was mache ich jetzt?"

→ Neuzertifizierung nach EN 17235 nötig.

Schnell-Entscheider: Welche Norm gilt für mich?

Ist die Einrichtung dauerhaft am Gebäude befestigt?

Ja → EN 17235

Nein → EN 795

Verschraubt, gedübelt, einbetoniert

Wird sie nach jeder Nutzung wieder entfernt?

Nein → EN 17235

Ja → EN 795

Mobile Anker, Auflastsysteme

Ist sie in Deutschland verbaut?

Ja → aBG/vBG zusätzlich prüfen

Nein → nur EN 17235 beachten

Nationaler Bauartnachweis (DIBt)

Infografik

Auf einen Blick: Zwei Systeme, zwei Normen

Die wichtigsten Unterschiede zwischen temporären und permanenten Anschlageinrichtungen — kompakt und verständlich.

Anschlageinrichtungen: Welche Norm gilt?

Stand: EN 17235:2024 harmonisiert ab 09.02.2026 · Koexistenz bis 09.08.2027

Temporär

Mobil · Nicht dauerhaft befestigt

📋
Norm: EN 795
🏷️
Kennzeichnung: CE (PSA)
🔧
Beispiele: Mobile Anker, Auflastsysteme
🇩🇪
Deutschland: Kein Bauartnachweis nötig
📅
Änderung: Keine — bleibt EN 795

Permanent

Dauerhaft · Am Bauwerk befestigt

📋
Norm: EN 17235:2024 (neu!)
🏷️
Kennzeichnung: CE (BauPVO) + DoP
🔧
Beispiele: Seilsysteme, Dachhaken, Schienen
🇩🇪
Deutschland: aBG oder vBG (DIBt) zusätzlich
📅
Änderung: Ja — ETA verliert Gültigkeit

Koexistenzperiode läuft: Bis zum 09.08.2027 dürfen Produkte noch nach alten Normen (ETA) in Verkehr gebracht werden. Danach gilt ausschließlich EN 17235 für permanente Systeme.

Interaktiv erkunden

Schieben und vergleichen

Ziehen Sie den Regler, um die Unterschiede zwischen temporären und permanenten Systemen direkt nebeneinander zu sehen.

Nach Harmonisierung

Permanente Anschlageinrichtungen

Dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Unterliegen jetzt der EN 17235:2024 als harmonisierter Norm der BauPVO.

  • CE-Kennzeichnung nach EN 17235 erforderlich
  • AVCP-System 1+ (notifizierte Stelle)
  • Leistungserklärung (DoP) Pflicht
  • In Deutschland: aBG/vBG vom DIBt zusätzlich nötig
  • ETA verliert nach Koexistenzperiode Gültigkeit
Gilt für: Seilsysteme, Dachhaken, Schienensysteme, Einzelanschlagpunkte
Weiterhin EN 795

Temporäre Anschlageinrichtungen

Nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Bleiben im Geltungsbereich der EN 795 als PSA-Norm.

  • Weiterhin nach EN 795 zertifiziert
  • Klassifizierung als PSA (Typ A, B, C, D, E)
  • Keine BauPVO-Pflicht
  • Kein nationaler Bauartnachweis erforderlich
  • Keine Änderung durch Harmonisierung
Gilt für: Mobile Anker, auflastgehaltene Systeme, transportable Geräte
← Ziehen
Ziehen →

Links: Temporäre Anschlageinrichtungen (EN 795) · Rechts: Permanente Systeme (EN 17235)

Warum jetzt handeln?

Die Abgrenzung ist jetzt entscheidend

Die Harmonisierung schafft Klarheit — aber auch neue Pflichten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Haftungslücken und Dokumentationsmängel.

Koexistenzperiode läuft

Bis 09.08.2027 gilt eine Übergangsfrist. Danach sind Produkte ohne EN 17235-Zertifizierung für permanente Systeme nicht mehr verkehrsfähig. Wer jetzt plant, vermeidet Nachrüstungskosten.

ETA verliert Gültigkeit

Bestehende Europäische Technische Bewertungen (ETA) verlieren nach der Koexistenzperiode ihre Grundlage. Eine Neuzertifizierung nach EN 17235 ist dann zwingend erforderlich.

Deutschland-Besonderheit

In Deutschland reicht CE-Kennzeichnung allein nicht aus. Für den Einbau am Bauwerk ist zusätzlich eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) des DIBt erforderlich.

Professionelle Prüfung lohnt sich

Die korrekte Einordnung Ihrer Anlage schützt vor Haftungsrisiken, sichert Versicherungsschutz und gibt Ihnen Planungssicherheit. Eine fachkundige Bewertung zahlt sich aus.

Safetech

Safetech GmbH — Absturzsicherung vom Profi

Als spezialisierter Hersteller und Dienstleister für Absturzsicherung begleiten wir Architekten, Planer und Facility Manager durch die Normenwelt. Unser Normen-Check gibt Ihnen eine klare, praxisnahe Einschätzung Ihrer Situation — ohne Rechtsgutachten, ohne Fachchinesisch.

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